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Zentrum für interkulturelle Zusammenarbeit und Dialog /
KADİM

VORSCHRIFTEN

TITEL

UNSERE SATZUNG:
SATZUNG DES VEREINS FÜR INTERKULTURELLE ZUSAMMENARBEIT
UND DIALOG

Name und Sitz des Vereins
Artikel 1 – Der Name des Vereins lautet „Verein für Interkulturelle Zusammenarbeit und
Dialog“.
Der Sitz des Vereins ist Ankara. Der Verein hat keine Zweigstellen.

Zweck des Vereins, Tätigkeitsbereiche und Arbeitsformen
Artikel 2 – Der Verein wurde gegründet, um insbesondere zur Entwicklung sämtlicher Beziehungen
zwischen der Türkei und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie weiteren Ländern
beizutragen und unterstützende Projekte zur Umsetzung bilateraler Kulturabkommen zu entwickeln,
die von der Regierung der Republik Türkei mit diesen Ländern geschlossen werden.
In diesem Rahmen verfolgt der Verein folgende Ziele und Tätigkeiten:
1. Die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen – insbesondere zu europäischen Ländern,
aber auch zu anderen Staaten der Welt – zu stärken, neue Beziehungen aufzubauen sowie
Annäherungen und neue Begegnungen zu fördern.
2. Die Entwicklung kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Verbindungen zwischen
Einzelpersonen, Institutionen und Organisationen in den Bereichen Bildung, Kultur, Kunst,
Wissenschaft, Technologie, Tourismus, Film, Frauen, Gesundheit, Umwelt, Recht und Jugend

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zu unterstützen und hierzu Panels, Konferenzen, Konzerte, Festivals und ähnliche
Veranstaltungen zu organisieren.
3. Zur Verbreitung kultureller Aktivitäten in der Türkei und in verschiedenen europäischen
Ländern Veranstaltungen zu den Themen Bildung, Kultur, Kunst, Wissenschaft, Technologie,
Tourismus, Film, Frauen, Gesundheit, Umwelt, Menschenrechte und Jugend durchzuführen.
4. An Messen, Konferenzen, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen teilzunehmen, die
Bildungs- und Kulturelemente präsentieren, und Personen aus europäischen Ländern zur
Durchführung ihrer Arbeiten in die Türkei einzuladen.
5. Mit gleichgerichteten Vereinen in Europa und anderen Ländern zusammenzuarbeiten.
6. Regionale, nationale und internationale Projekte zu entwickeln und umzusetzen, um die
Entwicklung in den Bereichen Bildung, Kultur, Wissenschaft, Kunst, Technologie, Gesundheit,
Tourismus, Recht, Menschenrechte und Frauen in der Türkei zu fördern.
7. Gemeinsame Kurzfilm-, Dokumentar-, Animations- und Spielfilmprojekte zwischen der Türkei
und Europa zu unterstützen, zu produzieren sowie Workshops und Atelierarbeiten zu
organisieren.
8. Gemeinsame Kunstveranstaltungen und Biennalen zwischen der Türkei und Europa zu
realisieren.
9. In der Türkei – insbesondere europäische Länder – sowie deren Kulturen durch Kultur-,
Tourismus- und Filmwochen bzw. Festivals vorzustellen und in Europa sowie anderen Ländern
Türkische Kultur-, Tourismus- und Filmwochen/Festivals zu veranstalten.
10. Zur Förderung von interkulturellem Dialog, Zusammenarbeit und Frieden in der Türkei,
Europa und anderen Ländern Panels, Konferenzen, Ausstellungen u. Ä. zu organisieren sowie
Zeitschriften, Bulletins, Bücher, Dokumentarfilme und sonstige audiovisuelle und gedruckte
Materialien zu veröffentlichen.
11. Reisen zur Stärkung von Dialog, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen der Türkei
und Europa zu organisieren.
12. Unter Nutzung von Fördermitteln der Europäischen Kommission, der EU-Fonds sowie
nationaler und internationaler Institutionen gemeinsame Projekte in der Türkei, Europa und
weltweit umzusetzen.
13. Zu diesem Zweck im Ausland Zweigstellen oder Vertretungen zu eröffnen oder bestehenden
Vereinigungen bzw. Dachorganisationen beizutreten.
14. Alle diese Tätigkeiten auch unter dem Namen „Türkei–Europa Kulturzentrum“ bekannt zu
machen.
15. Alle für die Zielerreichung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Publikationen zu
beschaffen, ein Dokumentationszentrum einzurichten und entsprechende Publikationen
herauszugeben.
16. Eine geeignete Arbeitsumgebung zu schaffen sowie technische Geräte, Inventar und
Büromaterial zu beschaffen.
17. Nach Einholung der erforderlichen Genehmigungen Spendenaktionen durchzuführen und in-
sowie ausländische Spenden anzunehmen.
18. Zur Sicherstellung der erforderlichen Einnahmen wirtschaftliche, kommerzielle und industrielle
Betriebe zu gründen und zu betreiben.
19. Für Mitglieder soziale und kulturelle Einrichtungen zu eröffnen und auszustatten.
20. Zur Förderung der zwischenmenschlichen Beziehungen Veranstaltungen wie Essen, Konzerte,
Bälle, Theateraufführungen, Ausstellungen, Sport-, Reise- und Freizeitaktivitäten zu
organisieren.
21. Bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte zu erwerben, zu veräußern, zu vermieten oder
dingliche Rechte zu begründen.
22. Falls erforderlich Stiftungen oder Föderationen zu gründen bzw. bestehenden beizutreten.
23. Internationale Tätigkeiten auszuüben, Mitgliedschaften in ausländischen Organisationen
einzugehen und projektbezogen zusammenzuarbeiten.

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24. In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 5072 gemeinsame Projekte mit öffentlichen
Institutionen durchzuführen.
25. Zur Deckung grundlegender Bedürfnisse der Mitglieder eine Unterstützungskasse einzurichten.
26. Bei Bedarf Vertretungen zu eröffnen.
27. Plattformen mit anderen Vereinen, Stiftungen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen
Organisationen zu bilden.

Tätigkeitsbereich des Vereins
Der Verein ist in den Bereichen Soziales, Kultur, Kunst und Bildung tätig.

Alle Rechte vorbehalten.

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